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   VG Schwerin, 15.08.2019 - 2 B 1203/19 SN   

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https://dejure.org/2019,29934
VG Schwerin, 15.08.2019 - 2 B 1203/19 SN (https://dejure.org/2019,29934)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15.08.2019 - 2 B 1203/19 SN (https://dejure.org/2019,29934)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15. August 2019 - 2 B 1203/19 SN (https://dejure.org/2019,29934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Duldungsverfügung zum Betreten eines Grundstücks sowie zur Befliegung mit einer Drohne

  • verkehrslexikon.de

    Duldungsverfügung zum Überfliegen eines Grundstücks mit einer Drohne

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht zum Betreten von Grundstücken umfasst auch Überflug mit Drohne!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG Schwerin, 15.08.2019 - 2 B 1203/19
    Dass in einer Konstellation wie der hier vorliegenden in der Sache ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) einer Verfügung besteht, die der bauordnungsrechtlichen Sachverhaltsermittlung dient, folgt - im Wege des Erstrechtschlusses - auch daraus, dass (sogar) für den ggf. späteren Erlass einer Beseitigungsverfügung, die eine verfahrensabschließende Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde bildet, die Anordnung deren sofortiger Vollziehung als zulässig angesehen wird, wenn ein Fall des beharrlichen und notorischen Schwarzbauers gegeben ist (vgl. OVG Greifswald; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 3 M 9/08 - NordÖR 2008, 450 = BauR 2009, 482); dieser Fallgruppe gleichzusetzen sein dürften die hier in Verdacht stehenden massiven formell und materiell illegalen Bodenveränderungen durch die - als Bauunternehmerin tätige und daher nicht ganz unkundige - Antragstellerin.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 7 B 1257/16

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes mit einer dritten selbständigen

    Auszug aus VG Schwerin, 15.08.2019 - 2 B 1203/19
    Um das Betreten von Wohnungen, an das unter Umständen strengere Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorliegen einer Gefahr gestellt werden könnten (im Ergebnis vor dem Hintergrund des Art. 13 Abs. 7 GG verneint z. B. von OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 7 B 1257/16 - juris Rn. 11 für das dem § 58 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V entsprechende nordrhein-westfälische Bauordnungsrecht), geht es vorliegend nicht.
  • VG Köln, 10.10.2014 - 2 L 1837/14

    Anspruch der Bauaufsichtsbehörde auf Erzwingung der Besichtigung eines

    Auszug aus VG Schwerin, 15.08.2019 - 2 B 1203/19
    aa) Verweigert ein Berechtigter, wie es hier ausweislich der Verwaltungsvorgänge die Antragstellerin unternimmt, den Zutritt zu seinem Grundstück, so darf die Bauaufsichtsbehörde gestützt auf § 58 Abs. 3 Satz 1 LBauO M-V Ordnungsverfügungen erlassen, um die Besichtigung des Grundstücks zu erzwingen (vgl. z. B. für das Bauordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen VG Köln, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 L 1837/14 - juris Rn. 9).
  • VG München, 22.11.2023 - M 7 E 23.5047

    Drohne, Herstellungsbeitrag, Ermittlung der Geschossflächen, Rechtmäßigkeit der

    Es kann daher hier dahinstehen, ob die Befugnisse zum Betreten von Grundstücken auch das Befliegen und Aufzeichnen von Grundstücken mittels Drohne umfassen könnten (bejahend bei anderen als Wohngrundstücken für § 58 Abs. 3 Satz 1 LBauO MV vgl. VG Schwerin, B.v. 15.08.2019 - 2 B 1203/19 SN - juris Rn. 15, wonach die Befliegung des Grundstücks mit einer Drohne aller Voraussicht nach umfasst sei; ebenfalls bejahend für § 52 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BImSchG vgl. VG Aachen, B.v. 2.11.2020 - 6 L 564/20 - juris Rn. 62).

    Es obliegt der Behörde, dabei die sich aus dem Verfassungsrecht, insbesondere der Unverletzlichkeit der Wohnung, ergebenden Wertungen zu berücksichtigen (vgl. BayVerfGH, E.v. 10.10.2007 - Vf. 15-VII-06 - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 22.12.2016 - 7 B 1257/16 - juris Rn. 3 ff.; VG Schwerin, B.v. 15.08.2019 - 2 B 1203/19 SN - juris Rn. 19; Bauer/Böhler/Ecker/Kuhne Bayerische Kommunalgesetze, Stand Juli 2023, GO Art. 24 Rn. 75; Hölzl/Hien/Huber Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung, Stand Oktober 2014, GO Art. 24 Erl. III Nr. 4).

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